juracafe - Ihr Treffpunkt Recht!

Sie sind Absolvent oder suchen eine neue berufliche Herausforderung? Dann werfen Sie doch einen Blick auf die Stellenangebote im juracafe!

Aktuell: 1 Angebot eingestellt.

Exkulpation

Generell "Entschuldigung".

Meint insbesondere die Möglichkeit eines Dienstherren, sich von einer Haftung für von die seinen Mitarbeitern verursachten Schäden zu befreien. Dies ist nach § 831 BGB möglich, wenn der Mitarbeiter sorgfältig ausgewählt und überwacht wurde.

Siehe auch:
culpa in contrahendo

Start | Ressourcen | Ausbildung | Berufsstart | Kanzlei | Für Mandanten | Impressum

juracafe.de - Ihr Treffpunkt Recht!