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Legaldefinition

Von einer Legaldefinition spricht man, wenn ein bestimmter Begriff im Gesetz definiert ist.

Legaldefinitionen sind meist daran zu erkennen, daß ein bestimmtes Wort in Klammern steht, das zuvor erklärt wurde.

Das wohl bekannteste Beispiel findet sich in § 194 BGB, der die Verjährung regelt:

"Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt der Verjährung."

Der oben rot markierte Teil stellt also die im Gesetz verwendete Definition des Anspruchs dar.

Ein anderes Beispiel ist das Schuldversprechen.

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