|   Suchen und finden von geeigneten 
                    Partnernvon Andreas R. J. Schnee-Gronauer
 Im enger gewordenen Markt wächst 
                    gerade für Kanzleigründer und kleine Kanzleien die 
                    Notwendigkeit zur Kooperation. Doch vor der erfolgreichen 
                    Zusammenarbeit stehen einige Hürden; die richtige Herangehensweise 
                    schützt vor Fehlern. Geänderte Fassung eines Beitrags 
                    in der advo.net vom März 2000. Veränderte Situation... Die Situation für Anwälte 
                    ist grundlegend anders als noch vor fünfzehn Jahren, 
                    als nicht einmal halb so viele Rechtsanwälte in Deutschland 
                    zugelassen waren. Steigende Konkurrenz, Kostendruck 
                    und nicht zuletzt geänderte Anforderungen der Mandanten 
                    beschreiben die Rahmenbedingungen. Für Kanzleigründer ist 
                    ein Hauptproblem, überhaupt Mandate zu bekommen. Aber 
                    auch etablierte kleinere und mittlere Kanzleien kämpfen 
                    damit, dass sie ihre Mandanten mehr und mehr an die größeren 
                    Kanzleien verlieren, die einen umfassenden Service bieten 
                    und die Aura größerer Expertise genießen. Um in diesem Umfeld Erfolg zu 
                    haben, muss der Anwalt seine Kanzlei als Unternehmen begreifen 
                    und sich verstärkt mit Fragen der strategischen Ausrichtung 
                    auseinandersetzen. Erfolgversprechende Strategien 
                    sind die Spezialisierung und Professionalisierung sowie eine 
                    konsequente Ausrichtung am Mandantennutzen. Aber auch die 
                    Fähigkeit, einen Service ohne regionale oder nationale 
                    Beschränkungen anzubieten, wird vom Markt honoriert. 
                    Die gewählte Strategie muss schließlich in einer 
                    einheitlichen Marktkommunikation zum Ausdruck kommen. ...neue 
                    Wege? Einzelanwälte oder kleinere 
                    Kanzleien stoßen schnell an Ihre Grenzen, wenn es darum 
                    geht, auf die geänderten Anforderungen zu reagieren. Die Vorteile einer Zusammenarbeit 
                    mit anderen liegen auf der Hand: die arbeits- und finanzielle 
                    Belastung kann auf mehrere Schultern verteilt werden, unterschiedliche 
                    fachliche und persönliche Fähigkeiten ergänzen 
                    sich und nicht zuletzt sinken die Kosten, da Ressourcen gemeinsam 
                    genutzt werden. Gleichwohl werden die meisten 
                    Kanzleien als Einzelunternehmen gegründet. Auch die Aufnahme 
                    von Partnern in bestehende Kanzleien erfolgt oft nur zögerlich. Neben der Angst vor dem Verlust 
                    der eigenen Unabhängigkeit dürften auch praktische 
                    Gründe die Ursache hierfür sein: Der Prozess der 
                    Partnersuche und -auswahl ist mit Unsicherheiten verbunden 
                    und mit Arbeit, die neben dem Tagesgeschäft erledigt 
                    werden muss. Diese Mühen werden zu oft höher bewertet 
                    als der in der Zukunft liegende mögliche Nutzen. Doch auch wenn es ohne zusätzliche 
                    Anstrengungen nicht geht, lässt sich das Risiko eines 
                    Fehlgriffs bei der Partnerwahl durch ein systematisches Vorgehen 
                    in der Planungs- und Umsetzungsphase deutlich verringern. Wünsche 
                    & Hoffnungen Am Anfang der Überlegungen 
                    für und wider eine Partnerschaft steht die Frage, welche 
                    Ziele (mit dieser) überhaupt erreicht werden sollen. Diese können unterschiedlichster 
                    Natur sein. In Frage kommen z.B. die Ausweitung des lokalen 
                    Aktionsradius ebenso wie das Sammeln von finanziellen Mitteln 
                    für Investitionen oder Marketingmaßnahmen. Um die jeweiligen Ziele möglichst 
                    genau zu definieren und nicht bloße Selbstverständlichkeiten 
                    anzuführen, muss zuerst die eigene Position sorgfältig 
                    analysiert werden. Für eine realistische Einschätzung 
                    muss eine Reihe von Fragen beantwortet werden: Wo liegen die eigenen Stärken 
                    und Schwächen und wie ist die eigene Kanzlei im Markt 
                    positioniert? In welchen Geschäftsfeldern sind die Mandanten 
                    angesiedelt? Wie lange bestehen die Mandatsbeziehungen bereits 
                    und sind diese Beziehungen an bestimmte Personen gebunden? 
                    Welchen Ruf genießt die eigene Kanzlei? Welche Entwicklungen 
                    gibt es im relevanten Anwaltsmarkt, die sich auf die eigene 
                    Situation auswirken können? ... Neben der Analyse der Ausgangs- 
                    und Zielsituation der Kanzlei und der eigenen Stellung im 
                    Markt muss auch das Profil der eigenen Persönlichkeit 
                    untersucht werden. Gerade das Zusammenspiel der Persönlichkeitsstrukturen 
                    der Partner ist für das Gelingen oder Scheitern einer 
                    Kooperation verantwortlich. Außerdem bestimmt die Persönlichkeit 
                    die Art und Weise des persönlichen Umgangs mit anderen 
                    - und unter Partnern sollte die Chemie stimmen! Die Erarbeitung des Persönlichkeitsprofils 
                    ermöglicht es, eigene Stärken und Schwächen 
                    herauszufinden und die Beschreibung einer sinnvollen Ergänzung 
                    zu den eigenen Fähigkeiten zu erarbeiten. Hier kommen besonders Aspekte 
                    wie das eigene Kommunikationsverhalten, die Arbeitsweise oder 
                    Risikoneigung zum Tragen. Für diese ebenso schwierige 
                    wie wichtige Beurteilung ist es hilfreich, auf die Erkenntnisse 
                    der Gehirnforschung zurückzugreifen, die - stark vereinfacht 
                    - rechtshirnige und linkshirnige Persönlichkeitsmerkmale 
                    unterscheidet. Das linke Hirn arbeitet wortbasiert. 
                    Ihm werden Eigenschaften wie lineares, strukturiertes Vorgehen, 
                    detailgetreues Arbeiten und kausale Denkweise sowie die Kontrolle 
                    von Zeit zugeordnet. Anders das rechte Hirn: es arbeitet 
                    bildorientiert, nicht kausal, sondern in Regelkreisen und 
                    Wechselwirkungen, es ist meist intuitiver und für den 
                    Gesamtüberblick zuständig. Dem rechten Denken werden 
                    auch kommunikative Fähigkeiten und das Empfinden von 
                    Stimmungen zugesprochen. Jede Persönlichkeit ist eine 
                    Mischung aus rechts- und linkshirnigen Denk- und Verhaltensweisen, 
                    die erfasst werden müssen. Dabei ist es hilfreich, standardisierte 
                    Tests zu verwenden und Vertraute zu Rate zu ziehen, die nicht 
                    davor zurückschrecken, die eigene Selbsteinschätzung 
                    zu korrigieren. Um das eigene Markt- und Persönlichkeitsprofil 
                    besser strukturieren und auswerten zu können, empfiehlt 
                    es sich, die Ergebnisse zu visualisieren. Hierfür steht 
                    eine Vielzahl von differenzierten Instrumenten zur Auswahl. 
                    Die meisten relevanten Ergebnisse lassen sich jedoch zufriedenstellend 
                    darstellen, indem Gegensatzpaare oder Attribute auf Achsen 
                    dargestellt und diese dann gegenübergestellt werden 
                    (siehe auch Abbildung 1 am Ende). Wilde Ehe 
                    oder Hochzeit? Die Möglichkeiten, eine Zusammenarbeit 
                    im konkreten Fall rechtlich einzubetten und zu organisieren, 
                    sind mannigfaltig und reichen von einem gemeinsamen Unternehmen 
                    bis zu einer eher losen Kooperation in einem Netzwerk. Für das gemeinsame Anwaltsunternehmen 
                    ist der gesellschaftsrechtliche Rahmen durch die zur Verfügung 
                    stehenden Rechtsformen BGB-Gesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft 
                    und GmbH vorgegeben. Die Vorteile eines gemeinsamen Unternehmens 
                    liegen in der Geschlossenheit des Auftritts, der vergleichsweise 
                    unproblematischen Bündelung von Ressourcen und der (relativ) 
                    schnellen Entscheidungsfindung durch das Leitungsgremium. In Mode gekommen ist der Zusammenschluss 
                    rechtlich selbständiger Einheiten in mehr oder weniger 
                    engen Kanzleinetzwerken. Dabei sind im wesentlichen die Zusammenschlüsse 
                    kleinerer und mittlerer Kanzleien und die Allianzen der Großkanzleien 
                    -  die sich auch als Association, Conference oder Group bezeichnen 
                    - zu unterscheiden. Die Netzwerke, in denen sich kleine 
                    und mittlere Kanzleien zusammenschließen sind zumeist 
                    auf Dauer angelegt und als EWIV organisiert. Die Partner wollen 
                    ihre Unabhängigkeit behalten; die gemeinsame Dachorganisation 
                    soll durch gemeinsames Marketing eine gewisse Marktpräsenz 
                    gewährleisten. Durch Mandatsüberweisungen können 
                    auch größere oder grenzüberschreitende Mandate 
                    im Netzwerk gehalten werden. Der wesentliche Vorteil, der 
                    EWIV gegenüber den Anwaltsunternehmen besteht in der 
                    Option, gemeinsam mit anderen Berufsgruppen wie Ärzten 
                    oder Architekten Beratungsleistungen erbringen zu können 
                    - auch wenn dieses Potenzial bislang noch nicht oft genutzt 
                    wird. Hingegen haben die Netzwerke der 
                    Großkanzleien eine andere Zielrichtung: Es sind Heiratsmärkte, 
                    auf denen die Partner vor einer angestrebten Fusion im Netzwerk 
                    prüfen, ob die Chemie stimmt. Die Zielrichtung heißt 
                    hier voller Zusammenschluss, die Alternative Auflösung 
                    der Kooperation. Die Vorteile beider Arten von 
                    Netzwerken sind die Offenheit für die Einbeziehung neuer 
                    Partner sowie die Stabilität beim Ausscheiden von Netzwerkpartnern. 
                    Anders als bei Unternehmen, in denen eine Strukturorientierung 
                    dominiert, steht in Netzen die Orientierung an Prozessen (Aufgaben) 
                    im Vordergrund. Die heterarchische Struktur kommt ohne große 
                    Linienfunktionen aus und bietet die Möglichkeit zur Selbstorganisation 
                    von Teilaufgaben. Auch die Verknüpfung von lokaler und 
                    globaler Handlungsebene und der damit einhergehende engere 
                    Kontakt zum Mandanten gilt als Vorteil eines Netzwerks. Den genannten Vorteilen stehen 
                    jedoch auch gewichtige Nachteile gegenüber, die in der 
                    Schwierigkeit der Steuerung von Netzwerken liegen. Es ist 
                    ein relativ hoher Kommunikationsaufwand nötig und besonders 
                    aufgrund der Verlangsamung von Entscheidungsprozessen können 
                    Tendenzen zur Erstarrung und Verfestigung die Weiterentwicklung 
                    bremsen. Zudem ist es schwierig, in solch losen Verbindungen 
                    die gleiche Schlagkraft und Entschlossenheit zu zeigen, wie 
                    dies homogene Großunternehmen können. Nicht zuletzt 
                    ist auch die Gewährleistung eines einheitlichen Qualitätsmaßstabs 
                    der Netzwerkpartner problematisch. So wie die beschriebenen Zusammenschlüsse 
                    im mittleren und großen Rahmen funktionieren, lassen 
                    sie sich natürlich auch im Kleinen umsetzen. Einzelne 
                    selbständige Rechtsanwälte können sich zusammenschließen 
                    um beispielsweise Schreibkräfte besser auszulasten oder 
                    bei Abwesenheit das Telefon weiterleiten zu lassen. Doch nach 
                    wie vor ist diese Form der Zusammenarbeit - wohl auch aus 
                    Konkurrenzgründen - vergleichsweise selten. Ein solches Netzwerk in räumlicher 
                    Einheit ist die Bürogemeinschaft: Die Mitarbeiter und 
                    Fazilitäten werden gemeinsam genutzt, die Kosten geteilt. 
                    Allerdings fehlt die für Netzwerke typische gemeinsame 
                    Strategie oder gar Vision, die oft auch in einem gemeinsamen 
                    Außenauftritt zum Ausdruck kommt. Häufig wird die Fusion oder 
                    das gemeinsame Anwaltsunternehmen als der "Königsweg" 
                    der wirtschaftlichen Betätigung angesehen. Aus dem Blickwinkel 
                    der Marktkommunikation scheint dies aufgrund des einheitlichen 
                    Auftritts und der Marktpräsenz folgerichtig zu sein. 
                    Aber aus Organisations- und Kostensicht muss dies nicht zwingend 
                    zutreffen. Die Integration macht nur Sinn, 
                    wenn durch sie die Leistung effizienter erbracht werden kann 
                    als durch selbständige Einheiten, also wenn die Transaktionskosten 
                    sinken. Dies ist schon wegen der verbesserten technischen 
                    Unterstützung des Informationsflusses nicht mehr zwangsläufig 
                    der Fall. In jedem Fall empfiehlt sich eine 
                    detaillierte Analyse, die zeigt, welche der Kooperationsformen 
                    das Erreichen der gesetzten Ziele ermöglicht. Die in 
                    concreto zu erwartenden Synergieeffekt sollten hierbei klar 
                    formuliert und beziffert werden. Traumpartner Wenn die Erwartungen an die Zusammenarbeit 
                    und die angestrebte Kooperationsform fest umrissen sind, muss 
                    im nächsten Schritt ein möglichst genaues Profil 
                    des Wunschpartners entworfen werden. Dabei bietet es sich an, auf die 
                    erarbeitete Selbstanalyse zurückzugreifen. Sie zeigt 
                    schnell, welche Fähigkeiten und Eigenschaften ein Partner 
                    haben muss, um die eigenen Fähigkeiten und Leistungen 
                    synergetisch zu ergänzen. In fachlicher Hinsicht ist die 
                    Entscheidung regelmäßig unproblematisch und folgt 
                    aus der strategischen Ausrichtung. Neben reinen Anwaltszusammenschlüssen 
                    bieten interdisziplinäre Partnerschaften - z.B. mit Steuerberatern 
                    und Wirtschaftsprüfern, aber auch mit anderen Freiberuflern 
                    wie Ingenieuren oder Psychologen - Möglichkeiten, ein 
                    eigenständiges Angebot zu entwickeln und sich von der 
                    Konkurrenz abzugrenzen. Schwieriger als die fachliche 
                    ist indes die persönliche Komponente: Allgemein gilt, 
                    je ähnlicher die Persönlichkeitsprofile sind, desto 
                    weniger Energie muss für die Überwindung von unterschiedlichen 
                    Denk- und Kommunikationsweisen aufgebracht werden und umso 
                    geringer ist auch die Gefahr, durch Spannungen und Differenzen 
                    die Partnerschaft zu belasten. Die Kehrseite der Medaille ist, 
                    dass bei ähnlichen Partnern die möglichen Synergieeffekte 
                    weniger groß sind. Oftmals bietet gerade das Zusammenwirken 
                    ganz unterschiedlicher Persönlichkeiten große Vorteile 
                    beispielsweise im Umgang mit Mandanten oder bei Verhandlungen. Aufgabe der Partnerwahl ist es, 
                    dieses Spannungsverhältnis zwischen Energie und Harmonie 
                    möglichst optimal auszutarieren. Die Partner müssen ihre Unterschiedlichkeit 
                    als Chance für ihren beruflichen Erfolg erkennen und 
                    sich gleichzeitig der aus der Unterschiedlichkeit resultierenden 
                    Risiken bewusst sein. Eine funktionale Verteilung der 
                    Aufgaben ist ebenfalls sinnvoll. Wichtig ist dabei die Erkenntnis, 
                    dass jeder "seine" Arbeitsweise nur deshalb optimieren 
                    kann, weil der Partner ihm jeweils den Rücken frei hält. Letztlich müssen die strategischen 
                    Ziele, das Auftreten am Markt, das angestrebte Image und die 
                    Marktkommunikation zusammen erarbeitet werden. Schließen 
                    sich Kanzleigründer zusammen, so sind die zuletzt genannten 
                    Überlegungen relativ leicht umzusetzen. Schwieriger ist 
                    dies für bereits bestehende und am Markt tätige 
                    Kanzleien, die dabei ihr jeweiliges Image und die vorhandenen 
                    Ansätze der Marktkommunikation aufeinander abstimmen 
                    müssen.Brautschau Wenn das Idealbild feststeht, 
                    beginnt die Suchphase. Da Kooperationswünsche selten 
                    öffentlich kundgetan werden, dauert es oft lange, bis 
                    potentielle Partner gefunden werden. Eine Möglichkeit ist, z.B. 
                    auf Fortbildungsveranstaltungen die Augen und Ohren offen 
                    zu halten und/oder informelle Kanäle zu nutzen. Die Nachteile 
                    dieser "Methode" sind, dass nur ein kleiner Teil 
                    der Interessierten angesprochen werden kann - und nicht unbedingt 
                    die am besten Geeigneten. Auch die Suche über Anzeigen 
                    in Tageszeitungen und Fachzeitschriften birgt diesen Nachteil, 
                    zudem sind damit zum Teil relativ hohe Kosten verbunden. Die Möglichkeiten, welche 
                    die neuen Medien bieten, sind noch lange nicht ausgeschöpft. 
                    Angebote wie die InternetKooperationsbörse von juracafe.de 
                    (erreichbar hier) 
                    stellen sicher erst den Anfang dar. Um den Auswahlprozess effizient 
                    zu gestalten und möglichst schnell zu klären, ob 
                    es lohnt, sich mit einem potentiellen Partner näher zu 
                    beschäftigen, ist es sinnvoll, ein Bewertungsraster zu 
                    entwickeln. Um die Beurteilung zunächst 
                    von subjektiven Einflüssen freizuhalten, müssen 
                    die Partner hinsichtlich der wirtschaftlichen und persönlichen 
                    Strategie nach den gleichen, oben angesprochenen, Kriterien 
                    bewertet werden. Nur so ist es möglich zu beurteilen, 
                    wie weit der Partner die definierten Anforderungen an einen 
                    Wunschpartner erfüllt. Auch ein sinnvoller Vergleich 
                    unterschiedlicher Alternativen ist anders nicht möglich. In Abbildung 1 am Ende ist 
                    beispielhaft das Ergebnis der Bewertung des Mandantenpotentials 
                    zweier Kanzleien wiedergegeben. Die Mandanten von Kanzlei 
                    A sind hauptsächlich Mittelständler aus traditionellen 
                    Branchen; Kanzlei B ist auf Internetrecht spezialisiert und 
                    betreut hauptsächlich Start-Up's. Finden sich Kooperationspartner, 
                    die sich ergänzen, sollten sie einander in ersten Gesprächen 
                    kennen lernen und ihre Interessen, Schwerpunkte und Ziele 
                    austauschen. Um in diesen Gespräche keine 
                    wichtige Aspekte nicht zu vergessen, ist es hilfreich im Vorfeld 
                    über die wichtigsten Punkte eine Checkliste aufzustellen. 
                    Auf diese Weise kann erörtert werden, welche Partner 
                    gemeinsame Ziele verfolgen und ob eine Kooperation auch in 
                    dieser Hinsicht erfolgversprechend ist. Aufgebot & Ehevertrag Juristen denken schon qua Ausbildung 
                    in Ansprüchen und neigen dazu, nicht einklagbare Dinge 
                    kaum zu bedenken und nicht zu erwähnen. Bevor Rechte und Pflichten der 
                    Parteien definiert werden, sollte aber die künftige Zusammenarbeit 
                    im Hinblick auf etwaige Risikofaktoren durchleuchtet werden. Als besonders effizientes Mittel 
                    haben sich dabei "Planspiele" erwiesen, wie sie 
                    beispielsweise von Forum Teleos entwickelt und eingesetzt 
                    werden. Dabei wird die künftige Zusammenarbeit simuliert, 
                    besonders problemträchtige Situationen können so 
                    systematisch aufgespürt werden. Die bei der Risikoanalyse zutage 
                    getretenen "Knackpunkte" müssen nun unter die 
                    Lupe genommen werden: Woraus resultieren die Probleme genau? 
                    Welche Folgen sind zu erwarten und welche Vermeidungsstrategien 
                    lassen sich daraus ableiten? Die dabei erarbeiteten Erkenntnisse 
                    und Ergebnisse können nun in das Vertrags- und Regelwerk 
                    einfließen. Diese "Agenda" sollte nicht nur 
                    rein rechtliche Regelungen enthalten, sondern auch Fragen 
                    der Organisation der Zusammenarbeit und des Informationsmanagements 
                    behandeln. Hierzu gehört beispielsweise 
                    die Aufgabenverteilung festzulegen, die den Stärken der 
                    Partner gerecht wird. So kann in einer Kanzlei der kommunikativere 
                    der Partner im Schwerpunkt die Mandantenakquise übernehmen, 
                    während der logisch orientiertere die Bearbeitung komplexer 
                    Rechtsfälle oder die Organisation der DV übernimmt. Auf keinen Fall fehlen dürfen 
                    Regeln über das Kommunikationsverhalten und eine Vereinbarung 
                    über Lösungsstrategien. Besonders sinnvoll ist es, 
                    ein "Frühwarnsystem" zu installieren, dass 
                    es den Partnern ermöglicht, Fehlentwicklungen zu erkennen 
                    und frühzeitig darauf reagieren zu können. Einen wichtigen Teil stellen auch 
                    die Regeln zur Integration etwa vorhandener Mitarbeiter dar. Schließlich empfiehlt es 
                    sich bereits zu diesem Zeitpunkt, wenn die Partner einander 
                    (noch) hold sind, Regeln für den Fall des Scheitern zu 
                    vereinbaren. Auch, wenn in der freudigen Erwartung der Zusammenarbeit 
                    niemand daran denken mag. Kaum sind die Flitterwochen vorüber, 
                    zeigt sich wie gut die Zusammenarbeit vorbereitet wurde. Oft 
                    bringt der Alltag erste Probleme zutage, sobald die Arbeitsbelastung 
                    ansteigt oder ernste Entscheidungen anstehen. Es zeigt sich, dass die weitaus 
                    meisten Probleme durch schwaches Kommunikationsverhalten verursacht 
                    werden - Partnerschaft kann also im wesentlichen als kommunikative 
                    Aufgabe verstanden werden. Gleichwohl wird der Kommunikation 
                    selbst kaum Beachtung geschenkt. Unterschiedliche Kommunikationsmuster 
                    und -gewohnheiten erschweren zudem für die Beteiligten 
                    oft das Erkennen von Problemen. Es ist hilfreich, die Kommunikationssituation 
                    von Anfang an offen zu gestalten und zu beobachten, auf welchen 
                    Ebenen neben der Sachebene weitere Informationen ausgetauscht 
                    werden. Fälle dieser "unsachlichen" Kommunikation 
                    sind das oft unbewusste Formulieren versteckter Appelle oder 
                    die Argumentation über die Beziehungsebene. Um solche Kommunikationsmuster 
                    aufzubrechen, sollte zunächst über die Kommunikation 
                    selbst und deren Wirkungen auf die Partner gesprochen werden 
                    (sog. Metakommunikation). Gegebenenfalls kann es auch in dieser 
                    Phase sinnvoll sein, einen Mittler einzuschalten, dem beide 
                    Seiten vertrauen. Fazit Unternehmerische Kooperationen 
                    bieten viele Chancen. In Komplexität und emotionaler 
                    Involvierung unterscheiden sie sich jedoch nicht von persönlichen 
                    Partnerschaften. Die Kernpunkte des oben beschriebenen systematischen 
                    Vorgehens bei der Partnerwahl sind in Abbildung 2 dargestellt. Aber die Zusammenarbeit besteht 
                    natürlich nicht nur in Schwierigkeiten und Beziehungsproblemen, 
                    sondern vielmehr in der Freude über gemeinsam erreichte 
                    dErfolge und Ziele - dafür lohnt sich der Weg! Abbildung 1: 
                    
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 Abbildung 2: 
                    
  
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                    Kooperationsbörse  
 Diplom-Ökonom und Jurist Andreas R. J. Schnee-Gronauer 
                    ist geschäftsführender Gesellschafter von Schnee.Gronauer 
                    & Partner, Beratung für Strategie, Vermarktung und 
                    Projektmanagement. An den Universitäten Hildesheim und 
                    Hagen hat er einen Lehrauftrag für Unternehmensgründungen. 
                   web: www.sgup.deeMail: asg@sgup.de
 
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