juracafe - Ihr Treffpunkt Recht
Start
Ressourcen
Ausbildung
Berufsstart
Kanzlei
Für Mandanten

Infos
  Basiszinssatz
  Kanzlei-Infos
  Management
  Gründerinfos

Mitarbeiter
  suchen in Bewerberdaten
 

Berufsstart
 
 

Kontakte:
 

Kooperations-
börse

Korrespondenz-
Anwälte
Marktplatz

Außerdem
  Gesetzestexte
  Rechtsgebiete
  Gerichte
  Rechts-Forum

  Sagen Sie uns die Meinung!

Impressum
 
  Sitemap






 

Kanzlei > Kanzleimanagement > Kanzleikommunikation

Instrumente der Kanzleikommunikation

Für Marketingzwecke steht eine große Palette von Kommunikationsinstrumenten zur Verfügung. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl von im Anwaltsbereich gebräuchlichen Maßnahmen.

Öffentlichkeitsarbeit

Der Schwerpunkt der anwaltlichen Kommunikationsaktivitäten liegt bisher im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit (auch Public Relations genannt).

Generell dient Öffentlichkeitsarbeit dem Aufbau und Erhalt glaubwürdiger und vertrauensvoller Beziehungen der Kanzlei zur Öffentlichkeit - zu Mandanten, potentiellen Mandanten, aber auch zu potentiellen Mitarbeitern oder Politikern und anderen gesellschaftlichen Gruppen.

Hierfür kann eine Vielzahl von Mitteln eingesetzt werden, wie beispielsweise:

  • der Versand von Pressemitteilungen oder die Einladung zu Pressekonferenzen,
  • die Ausgabe von Kanzleibroschüren,
  • die Veröffentlichung eines Kanzleiporträts im Internet,
  • die Realisation von Kanzleiveranstaltungen wie beispielsweise Ausstellungen, Seminare, Workshops oder Vorträge,
  • der Versand von Mandantenbriefen oder von eMail-Newsletter per Internet,
  • und auch die institutionalisierte Empfehlung, bei der Mandanten dazu animiert werden sollen, den Anwalt weiter zu empfehlen.

Werbung

Werbung dient dem Zweck, in Massenmedien die Zielpersonen über ein Produkt- oder Dienstleitungsangebot zu informieren. Typisch sind für Kanzleien Anzeigenschaltungen bei Kanzleieröffnungen. Natürlich zählen hierzu auch Stellenanzeigen, die zugleich Werbeträger für die Kanzlei sind. Denkbar wären ebenso Anzeigen bei Vernissagen oder einem "Tag der offenen Tür". Neben Anzeigen gehören auch Plakate z.B. für Vortragsveranstaltungen zu den Werbemitteln. Außenwerbung, TV- und Hörfunkspots und Kinowerbung sind bisher noch keine übliche Form der Anwaltswerbung.

Messebeteiligungen

Nachdem mittlerweile auch im juristischen Bereich Personalmessen realisiert werden, nehmen Kanzleien das Angebot einer Messebeteiligung war. Auf Messen steht der persönliche Austausch im Vordergrund. Sie ist ein kommunikativer Treffpunkt, bei dem in kurzer Zeit viele neue Kontakte geknüpft werden. Für die Gestaltung des Messeauftritts gelten ebenfalls die oben genannten Gestaltungskriterien.

Sponsorships

Die Zusammenarbeit mit Künstlern, die Ausstellung von deren Werken oder auch die Durchführung von Lesungen oder Konzerten wird oft zum Anlass genommen, um Mandanten einzuladen.

Darüber hinaus kann durch die gezielte Förderung von Künstlern, aber ebenso auch von ökologischen oder Sozioprojekten ein gewisser Aufmerksamkeitswert erzielt werden. Die Wahl der Sponsoringart (Kultur-, Sport-, Sozio- oder Umweltsponsoring) hängt stark von den angestrebten Mandantengruppen ab und muss nicht immer in Form von finanzieller Unterstützung angeboten werden, sondern kann auch über Sach- oder Arbeitsleistung vereinbart werden.

 

 
Geben Sie Ihr Schlagwort ein!
 


- Werbung -

Seite empfehlen

     
Ressourcen | Ausbildung | Berufsstart | Kanzlei | Für Mandanten
 
Start | Impressum | Presse | Sitemap
 
     
 
juracafe.de - Ihr Treffpunkt Recht
 
     
Zur Startseite