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Das Indossament ist eine rechtsgeschäftliche Erklärung, durch die der Indossant (=Übertragende) bei Ordergeschäften (z.B. einem Wechsel) die Rechte aus dem Papier auf den Indossatar (=Erwerber) überträgt.
Der Begriff stammt aus dem italienischen "in dosso" = auf der Rückseite (des Wechsels).
Siehe auch:
Rektapapier
Orderpapier