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Indossament

Das Indossament ist eine rechtsgeschäftliche Erklärung, durch die der Indossant (=Übertragende) bei Ordergeschäften (z.B. einem Wechsel) die Rechte aus dem Papier auf den Indossatar (=Erwerber) überträgt.

Der Begriff stammt aus dem italienischen "in dosso" = auf der Rückseite (des Wechsels).

Siehe auch:
Rektapapier
Orderpapier

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