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Freiwillige Gerichtsbarkeit

Die freiwillige Gerichtsbarkeit ist ein besonderes gerichtliches Verfahren zur Erledigung privatrechtlicher Angelegenheiten.

Bestimmte Angelegenheiten hat das Gesetz über die Freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG) dem Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ausdrücklich zugewiesen.
Die wichtigsten Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit sind: Vormundschaftssachen, gewisse Familiensachen, Hausratsteilungsverfahren, Personenstandssachen, Nachlaßsachen, Registersachen und Wohnungseigentumssachen.

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