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falsa demonstratio non nocet

Lateinischer Ausdruck für den Grundsatz, daß eine falsche Bezeichnung nicht schadet, wenn die Parteien das gleiche gemeint haben.

Berühmt ist ein vom Reichtsgericht im Jahr 1920 entschiedener Fall, bei dem Käufer und Verkäufer das Wort "Haakjöringsköd" benutzten, um den Kaufgegenstand - die Ladung eines bestimmten Dampfers - zu bezeichnen. Beide gingen dabei davon aus, dass dieses Wort Walfischfleisch bedeutet. Tatsächlich bedeutet Haakjöringsköd jedoch Haifischfleisch.

Der Kaufvertrag war - trotz falscher Bezeichnung als Haifischfleisch - über die Ladung des Dampfers (Walfischfleisch) geschlossen.

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