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Irrtum bezüglich der Person oder des Objektes einer Tat. Der error in persona vel in obiecto ist eine Rechtsfigur im Strafrecht und bezieht sich auf Fälle, in denen der Täter das Tatobjekt verwechselt.
Im berühmten Rose-Rosahl-Fall aus dem Jahre 1858 wollte der Rose den Schliebe erschießen. Er visierte eine Person an, schoß und traf sie tödlich. Später stellte sich heraus, dass es sich bei dieser Person statt um den Schliebe um den Gymnasiasten Harnisch gehandelt hatte.
Eine solche Verwechselung spielt im Strafrecht regelmäßig keine Rolle. Maßgeblich ist, ob das tatsächliche Tatobjekt gegenüber dem ursprünglich geplanten als gleichwertig anzusehen ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Mensch getötet werden soll, der Täter aber - wie Rose - versehentlich einen anderen tötet.
Rose wurde also wegen (vorsätzlicher) Tötung verurteilt, auch wenn er den Menschen Harnisch nicht töten wollte, sondern den Menschen Schliebe.