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Dieses Auszählverfahren dient dazu, bei einer Wahl aus den abgegebenen Stimmen die Verteilung der Sitze zu errechnen. Es geht auf den belgischen Mathematiker Victor d'Hondt zurück. Im angelsächsischen Raum wird es auch Jefferson-Verfahren, in der Schweiz Hagenbach-Bischoff-Verfahren genannt.
Die von den Parteien erreichte Stimmenzahl im Wahlkreis wird durch fortlaufende Zahlenreihen dividiert. Nach der Größe der entstehenden Quotienten werden die Mandate vergeben.
Kleinere Parteien schneiden bei dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahen systembedingt schlechter ab als beim Verfahren nach Hare/Niemeyer. Mit dem 7. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 8. Mai 1985 wurde daher das Verfahren nach d'Hondt für die Wahl zum Bundestag durch das Berechnungsverfahren nach Hare/Niemeyer ersetzt.
Das Verfahren nach d'Hondt ist mittlerweile nur noch bei Kommunalwahlen gebräuchlich.