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Dereliktion

Vom lateinischen Wort für "Eigentumsaufgabe". Beispiel: Eine Zeitung bleibt in der S-Bahn liegen. Link Sachen, an denen das Eigentum aufgegeben wurde, werden herrenlos, d.h. Dritte können sie sich aneignen (vgl. § 959 BGB).

Wer sich eine in der S-Bahn liegengebliebene Zeitung nimmt, ist also kein Dieb. Das gilt leider so nicht etwa für verlorenes Geld - denn der Besitz an der Sache muß aufgegeben werden in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten.

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