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cessio (legis)

cessio ist der lateinische Ausdruck für "Abtretung", d.h. die Übertragung von Forderungen. Dazu ist normalerweise ein Vertrag zwischen dem Inhaber und dem Erwerber nötig.

Die cessio legis dagegen ist ein automatischer Forderungsübergang: wenn bestimmte Umstände eintreten, geht die Forderung auf den Erwerber über, ohne dass ein Vertrag nötig ist.

Beispielsweise erlangt der Bürge, der für den eigentlichen Schuldner einspringen muß, automatisch die Forderung gegen diesen (§ 774 BGB). Er kann also vom ursprünglichen Schulder das gezahlte Geld verlangen, wenn es diesem wirtschaftlich wieder besser geht.

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