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Bürgschaft

Bei der Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge, die Schulden eines Dritten zu bezahlen, wenn dieser dazu nicht mehr in der Lage ist (s. § 765 Abs. 1 BGB).

Kreditinstitute fordern oftmals eine Bürgschaft von nahen Angehörigen. Damit soll auch vermieden werden, dass Geld "verschoben" wird.

Der Bürgschaftspraxis der Banken haben die Gerichte in letzter Zeit einen Riegel vorgeschoben, in dem Sie Bürgschaften unter bestimmten Voraussetzungen als unwirksam eingestuft haben.

Siehe auch:
Link Nachbürgschaft
Link Rückbürgschaft

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