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Schuldner

Der Schuldner ist die Person, gegen die sich der Anspruch des Gläubigers richtet.

In einem zweiseitigen Vertrag ist jede Partei gleichzeitig Gläubiger und Schuldner.

Beispiel Kaufvertrag: Der Verkäufer ist Gläubiger des Kaufpreises und Schuldner der Sachleistung, der Käufer ist Gläubiger der Sachleistung und schuldet den Kaufpreis.

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