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Dieses Auszählverfahren dient dazu, bei einer Wahl aus den abgegebenen Stimmen die Verteilung der Sitze zu errechnen.
Bei dem Auszählverfahren nach Hare/Niemeyer werden die zu vergebenden Abgeordnetensitze mit der Zahl der Stimmen der einzelnen Partei multipliziert und durch die Gesamtstimmenzahl aller an der Verteilung teilnehmenden Parteien dividiert.
Hierdurch erhält jede Partei so viele Sitze, wie ganze Zahlen auf sie entfallen. Die dann noch zu vergebenden Sitze werden in der Reihenfolge der höchsten "Reste" die sich bei der Berechnung ergeben, verteilt.
Die kleineren Parteien schneiden bei dem Verfahren nach Hare/Niemeyer günstiger ab als nach dem d'Hondtsches Höchstzahlverfahen.