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Gerichtsvollzieher

Der Gerichtsvollzieher ist für die Vollstreckung bestimmter Urteile zuständig (vgl. § 753 ZPO). Dies liegt daran, dass der Staat das Gewaltmonopol für sich beansprucht.

Beispiel: Ein Beklager ist aus einem Urteil verpflichtet, EUR 100 zu zahlen und zahlt nicht freiwillig. Der Kläger darf nun nicht selbst zu ihm fahren um sein Geld zu holen, sondern muß einen Gerichtsvollzieher beauftragen, der den Anspruch aus dem Urteil nach einem besonders geregelten Verfahren vollstreckt (vgl. §§ 704 ff. ZPO).

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