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Generalklauseln sind Paragraphen, die sehr allgemein formuliert sind (sog. "Gummiparagraphen").
                    Eine Beispiel sind die "guten Sitten" z.B. in § 1                      UWG:
                     "Wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des                      Wettbewerbs Handlungen vornimmt, die gegen die guten Sitten                      verstoßen, kann auf Unterlassung und Schadensersatz                      in Anspruch genommen werden." 
Generalklauseln sind wichtig, um eine Anpassung und Auslegung durch die Rechtsprechung zu ermöglichen.