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Re: Unrechtmäßige fristlose Kündigung Mietvertrag
von Horst am 07.09.2010, 15:58: Hallo Nobility, klar gilt Email nicht als Nachweis. Wenn aber eine eindeutige Reaktion vom Vermieter... - weiterlesen

Re: Unrechtmäßige fristlose Kündigung Mietvertrag
von Nobility am 07.09.2010, 12:55: - weiterlesen

Re: Unrechtmäßige fristlose Kündigung Mietvertrag
von Horst am 06.09.2010, 15:34: Hallo Nobility, vielen Dank für die Hinweise. Der fristlosen Kündigung ging weder eine ordentliche K... - weiterlesen

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Was steckt eigentlich hinter "Hartz IV"?

Ungenaue Kommentare zu seinem Fachgebiet kennt jeder Jurist. Und nun: wo schlägt mann "Hartz IV" eigentlich nach?

Auf den Seiten der Bundesregierung (bundesregierung.de) wird man nicht fündig - die Seite scheint nicht für Juristen gemacht zu sein.

Der DGB (dgb.de) hilft: dort steht nicht nur der Name des ALG II einführenden Gesetzes - des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt -, sondern auch ein Hinweis, wo das jetzt steht: nämlich im SGB II. Und das gibt es in schöner HTML-Version beim BMGS. Na bitte!

Und wenn das jetzt alles verfassungswidrig ist (wdr.de / justiz.nrw.de)? Tja..

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Letzte Bearbeitung am 17.03.2006.
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