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Jetzt im RechtsforumRe: Unrechtmäßige fristlose Kündigung Mietvertrag
von Horst am 07.09.2010, 15:58:
Hallo Nobility, klar gilt Email nicht als Nachweis. Wenn aber eine eindeutige Reaktion vom Vermieter... - weiterlesen
Re: Unrechtmäßige fristlose Kündigung Mietvertrag
von Nobility am 07.09.2010, 12:55:
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Re: Unrechtmäßige fristlose Kündigung Mietvertrag
von Horst am 06.09.2010, 15:34:
Hallo Nobility, vielen Dank für die Hinweise. Der fristlosen Kündigung ging weder eine ordentliche K... - weiterlesen
Ungenaue Kommentare zu seinem Fachgebiet kennt jeder Jurist. Und nun: wo schlägt mann "Hartz IV" eigentlich nach?
Auf den Seiten der Bundesregierung (bundesregierung.de) wird man nicht fündig - die Seite scheint nicht für Juristen gemacht zu sein.
Der DGB (dgb.de) hilft: dort steht nicht nur der Name des ALG II einführenden Gesetzes - des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt -, sondern auch ein Hinweis, wo das jetzt steht: nämlich im SGB II. Und das gibt es in schöner HTML-Version beim BMGS. Na bitte!
Und wenn das jetzt alles verfassungswidrig ist (wdr.de / justiz.nrw.de)? Tja..