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Synallagma

Das Synallagma bezeichnet das Gegenseitigkeitsverhältnis, wegen dem ein Vertrag geschlossen wurde.

Z.B. sind die Übereignung der Kaufsache und die Bezahlung des Kaufpreises synallagmatische Hauptleistungspflichten.

Weitere Absprachen, z.B. zur Lieferung oder Zahlung, sind dagegen nur Nebenleistungspflichten.

Die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenleistungspflichten ist wichtig für die Beurteilung der Rechtsfolgen.

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