juracafe - Ihr Treffpunkt Recht!

Sie sind Absolvent oder suchen eine neue berufliche Herausforderung? Dann werfen Sie doch einen Blick auf die Stellenangebote im juracafe!

Aktuell: 1 Angebot eingestellt.

Rasterfahndung

Bei der Rasterfahndung (§§ 98a ff. Strafrozessordnung) wird ein Täterprofil erstellt und dieses Muster mit Personendaten öffentlicher Einrichtungen verglichen.

Bei Übereinstimmungen, können die Personen polizeilich überprüft werden.

Die Daten stammen von Einwohnermeldeämtern, Ausländerbehörden, Krankenkassen, Universitäten, den Passagierlisten bestimmter Fluggesellschaften und von den Strafverfolgungsbehörden.

Bundesweit wurde die Rasterfahndung in Deutschland zum ersten Mal Ende der siebziger Jahre gegen die RAF eingesetzt.

Start | Ressourcen | Ausbildung | Berufsstart | Kanzlei | Für Mandanten | Impressum

juracafe.de - Ihr Treffpunkt Recht!