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Nachbürgschaft

Die Nachbürgschaft ist eine besondere Form der Bürgschaft.

Hierbei verpflichtet sich der Bürge dem Gläubiger nur für den Fall, dass ein anderer Bürge (Vorbürge, Hauptbürge) seine Verpflichtung nicht erfüllt.

Siehe auch:
Rückbürgschaft

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