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Materielles Recht

Meint das "inhaltliche Recht", also Regelungen, die bestimmen, was verboten ist, wem etwas gehört, wer welche Ansprüche hat usw.

Dies ergibt sich aus Gesetzen wie dem BGB oder dem StGB.

Der Begriff korrespondiert mit dem "formellen Recht", das bezeichnet, wie bestimmte Ansprüche durchgesetzt werden, also wie das materielle Recht verwirklicht wird. Das formelle Recht ist typischerweise in den Verfahrensordnungen (ZPO, StPO, VwGO) geregelt.

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