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Gerichtskosten

Die Durchführung eines Verfahrens vor einem Gericht kostet Gebühren. Diese müssen zunächst von der klagenden Partei vorgeschossen werden ("ohne [Vor-]Schuss kein jus").

Gewinnt der Kläger, muß der unterliegende Gegner dem Kläger auch die Gerichtskosten erstatten.

Die Höhe der Gerichtskosten hängt von der Höhe des Streitwertes ab. Sie ergeben sich aus dem Gerichtskostengesetz.

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