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Dritter

Oft spricht das Gesetz vom "Dritten". Wer ist das?

Das Zivilrecht geht von einer Zweierbeziehung aus.

Auf der einen Seite steht der Gläubiger und auf der anderen der Schuldner. Dabei wird das Verständnis dadurch erschwert, daß bei den meisten Schuldverhältnissen jeder zugleich Gläubiger und Schuldner ist (do ut des).

Beispielsweise ist bei einem Kaufvertrag der Verkäufer Gläubiger der Kaufpreisforderung, schuldet aber gleichzeitig die Eigentumsverschaffung - beim Käufer ist es genau anders herum.

Dritter ist, wer weder Gläubiger noch Schuldner ist. Es bedeutet etwa "Unbeteiligter" - ist also nicht durchgezählt. Deshalb kann man auch nicht sagen, wer "Erster" oder "Zweiter" ist und es gibt auch keinen "Vierten".

Gläubiger, Schuldner und Dritter können auch jeweils mehrere Personen sein, z.B. wenn die Mitglieder einer Wohngemeinschaft eine Wohnung mieten oder eine BGB-Gesellschaft aus zwei Menschen Arbeitgeber ist.

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