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Übersicht zu Einstiegsgehältern für angestellte Juristen

Die Einstiegsgehälter für angestellte Juristen variieren erheblich, jeweils abhängig von zahlreichen Parametern: Examensnoten, sonstigen Qualifikationen, zusätzlichen (akademischen) Titeln, besonderen Spezialisierungen sowie von regionalen Gegebenheiten.

Die Einstiegsgehälter

In den verschiedenen Quellen, die sich mit Gehältern von Juristen beschäftigen, wird das Jahresgehalter für Berufseinsteiger - abhängig von Arbeitgeber und Qualifikation - zwischen EUR 32.000 bis EUR 50.000 beziffert. Teilweise sind solche Quellen auch im Internet zu finden, so etwa bei Berufsstart.de, azur-online, juve gleich zweimal (.pdf), soldan-institut und bei FOCUS.

Das vermittelt aber nur ein wenig differenziertes Bild der Situation, denn die Gehälter differieren deutlich nach Art der Kanzlei:

Insgesamt bestehen noch immer Unterschiede zwischen den Gehältern in Ostdeutschland und in Westdeutschland, wobei in den neuen Bundesländern im Schnitt 20 % weniger gezahlt wird.

Gehälter freier Mitarbeiter

Studensätze für freie Mitarbeit beginnen bei EUR 15 und erreichen Höchstsätze von bis zu EUR 40. Davon ausgehend kann sich der Monatsverdienst abhängig von der konkreten Regelung leicht auf EUR 2.500 pro Monat belaufen.

Es ist dabei aber zu beachten, daß nach weitverbreiteter Praxis statt einer abhängigen Beschäftigung das Modell der freien Mitarbeit gewählt wird. Dadurch werden gerade in unteren Verdienstbereichen die freien Mitarbeiter mit den gesamten Sozialversicherungsaufwendungen zusätzlich belastet. 

Aufgrund der ungleichen Verhandlungsposition arbeitet daher so mancher Rechtsanwalt nur äußerlich als Angestellter oder Partner einer Sozietät. Dafür erreichen die Gehälter auch höhere Regionen. Es ist nicht selten, daß die davon betroffenen die besonders selbständige Stellung des freien Mitarbeiters gegenüber dem Angestellten zu schätzen gelernt haben

"Mindestgehalt"

Wegen der schlechten Berufsaussichten sehen sich junge Kollegen vermehrt in der Situation, für sehr geringe oder sogar ohne jegliche Vergütung zu arbeiten.

Bedeutung hat in diesem Zusammenhang § 26 der Berufsordnung der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, der bestimmt, das Rechtsanwälte nur zu angemessenen Bedingungen beschäftigt werden dürfen.

Auch das Arbeitsgericht Bad Hersfeld und das hessische Landesarbeitsgericht haben sich mit der Angemessenheit von Einstiegsgehältern beschäftigt mit der Angemessenheit von Anwaltsgehältern beschäftigt und dabei Durchschnittsgehälter aufgelistet.

Einkommen selbständiger Anwälte

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