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Juristische Person

Juristische Personen sind Personenvereinigungen, die eine eigene Rechtspersönlichekeit besitzen wie beispielsweise die AG, die GmbH, oder ein eingetragener Verein (e.V.).

Die Rechtsordnung behandelt sie soweit möglich wie natürliche Personen (Menschen). Das bedeutet z.B., dass sie einen eigenen, rechtlich geschützten Namen tragen, mit dem eigenen Vermögen haften und auch Grundrechte geltend machen können.

Juristische Personen sind vom Bestand ihrer Mitglieder unabhängig. D.h., selbst wenn alle Gesellschafter sterben, "stirbt" die juristische Person nicht.

Juristische Personen handeln durch Ihre Organe, z.B. den Vorstand. Dieser besteht aus natürlichen Personen.

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