: Ein in einem familiengerichtlichen Verfahren
: eingesetzter Verfahrenspfleger kann als
: Verfahrensbeteiligter zum erheblichen
: Schaden anderer Verfahrensbeteiligter und
: zur Manipulation des Verfahrens für ein
: bestimmtes Ergebnis lügen wie gedruckt und
: das Gericht täuschen, zum Beispiel durch
: Falschaussagen in den Gerichtsverhandlungen
: und nachweislich gefälschte Berichterstattung, ohne dass
: er dafür strafrechtlich belangt werden kann,
: und ohne dass der Richter, wenn er davon
: erfährt, von Amts wegen ein Strafverfahren
: einleiten muss, da es ich um KEINEN
: Offizialsdelikt handelt.
: Ist diese Info, die ich erhalten habe, richtig?
: Danke vorab.