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Falschaussagen und gefälschte Berichterstattung

Geschrieben von: Christian K.
Datum: 22.November 2009 um 18:03

Ein in einem familiengerichtlichen Verfahren eingesetzter Verfahrenspfleger kann als Verfahrensbeteiligter zum erheblichen Schaden anderer Verfahrensbeteiligter und zur Manipulation des Verfahrens für ein bestimmtes Ergebnis lügen wie gedruckt und das Gericht täuschen, zum Beispiel durch Falschaussagen in den Gerichtsverhandlungen und gefälschte Berichterstattung, ohne dass er dafür strafrechtlich belangt werden kann, und ohne dass der Richter, wenn er davon erfährt, von Amts wegen ein Strafverfahren einleiten muss, da es ich um KEINEN Offizialsdelikt handelt.
Ist diese Info, die ich erhalten habe, richtig?

Danke vorab.

Beiträge in diesem Thread

Falschaussagen und gefälschte Berichterstattung
Christian K. -- 22.November 2009 um 18:03
Re: Falschaussagen und gefälschte Berichterstattun
Christian K. -- 22.November 2009 um 18:07

 

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